In der Entscheidung Arb 10.560 hat der OGH die analoge Anwendung des § 9 Abs 1 Urlaubsgesetz auf die Exlege-Beendigung eines Lehrverhältnisses bejaht, wobei das Lehrverhältnis in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres beendet wurde. Nunmehr hat der OGH die Rechtsmeinung des Erstgerichtes bestätigt, wonach § 9 Urlaubsgesetz auch dann anzuwenden sei, wenn die Ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres erfolgt. Dies deshalb, weil es allein in der Sphäre des Dienstgebers gelegen sei, das Lehrverhältnis zu beenden1).