vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Vollmachtsvorlage mittels Telefax

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 323 Heft 10 v. 1.10.1993

BAO: § 86 a

Eine Vollmachtsurkunde stellt kein „Anbringen“ dar; daher sind hiefür § 86 a BAO und die Verordnung, BGBl 1991/494, wonach die Einreichung bestimmter Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen ist, nicht anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!