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Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 315 Heft 10 v. 1.10.1993

UrlG § 9 Abs 1 Z 4

Die Zumutbarkeitsprüfung des § 9 Abs 1 Z 4 UrlG ist auf einen erst während der Kündigungsfrist neu entstandenen Urlaubsanspruch auch dann anzuwenden, wenn zwischen dem Entstehen dieses Urlaubsanspruches und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate zum Verbrauch dieses Urlaubes zur Verfügung stehen.

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