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Aktienverkauf nach Kapitalerhöhung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 324 Heft 9 v. 1.9.1992

EStG: §§ 30, 31

Der Erwerb von Kapitalerhöhungsaktien löst nur für diese eine neue Spekulationsfrist aus und hat daher keine Auswirkung auf die Spekulationsfrist der Gründungsaktien.

Sind die Aktien numeriert, ist der StPfl in der Lage, zu bestimmen, welche erworbenen Aktien verkauft werden sollen. Sind die Aktien nicht numeriert, kann der StPfl nicht bestimmen, welche der zu verschiedenen Zeiten erworbenen Aktien veräußert werden. Ist die Nämlichkeit zwischen den erworbenen und verkauften Aktien nicht feststellbar, muß bei innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist erworbenen Aktien zur Ermittlung des auf § 30 und § 31 EStG entfallenden Anteiles eine Verhältnisrechnung angestellt werden (vgl BMF 18. 6. 1991, SWK A I 265, betr GmbH-Anteile).

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