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Amtswegige Wiederaufnahme: Kein Nachschieben neuer Wiederaufahmsgründe im Berufungsverfahren

SteuerrechtRdW 1992, 322 Heft 9 v. 1.9.1992

Hat das FA Wiederaufnahmsgründe geltend gemacht und erweisen sie sich im Berufungsverfahren als unzureichend, dann können im Berufungsverfahren nicht neue Wiederaufnahmsgründe geltend gemacht werden.

Diese Auffassung vertritt der VwGH in sepier neuen Rechtsprechung:

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