In einer beim VfGH unter B 1044/91-5 protokollierten Beschwerde regte der Beschwerdeführer an, der VfGH möge hinsichtlich des § 18 Abs 6 EStG 1988 das Gesetzesprüfungsverfahren einleiten.
Der VfGH richtete an die belangte Behörde ein Schreiben folgenden Inhaltes: