ArbVG § 3
ASVG § 49 Abs 1
Einer einvernehmlichen Lohnherabsetzung nach der durch den KV bewirkten Istlohnerhöhung in Form der schillingmäßigen Aufrechterhaltung der an einem bestimmten Stichtag bestehenden Überzahlung stehen, sofern die Lohnherabsetzung im überkollektivvertraglichen Lohnbereich verbleibt, nicht jedenfalls zwingende Normen des Arbeitsrechtes entgegen.