ABGB: §§ 364 a, 1090
Da es sich beim Bestandrecht um ein Recht mit starken dinglichen Elementen handelt, stehen dem Bestandnehmer auch Ausgleichsansprüche nach § 364 a ABGB gegenüber dem Dritten zu.
OGH 12. 3. 1992, 8 Ob 523/92
ABGB: §§ 364 a, 1090
Da es sich beim Bestandrecht um ein Recht mit starken dinglichen Elementen handelt, stehen dem Bestandnehmer auch Ausgleichsansprüche nach § 364 a ABGB gegenüber dem Dritten zu.
OGH 12. 3. 1992, 8 Ob 523/92