1. Problemstellung
Die an den Insolvenzverwalter von der Praxis gestellten Anforderungen wurden und werden immer mannigfaltiger. Dies ist ua in der mit dem IRÄG 1982 herbeigeführten qualitativen Veränderung durch die stärkere Betonung der Sanierung sowie auch in der zunehmenden Komplexität der wirtschaftlichen Beziehungen des Verfahrenschuldners gelegen. Besonders in der Unternehmerinsolvenz sind wirtschaftliche Kategorien gleichwertig zu juristischen Kategorien hinzugetreten.