EStG § 2
BAO § 22
Ein Mietvertrag zwischen dem Alleingesellschafter der Obergesellschaft als Vermieter und der Obergesellschaft als Hauptmieter, der das Objekt seinerseits an die Untergesellschaft untervermietet, ist steuerlich anzuerkennen. Die Unternehmertätigkeit des Hauptgesellschafters kann hinsichtlich des Untermietverhältnisses auch nicht durch seine Beherrschung der Obergesellschaft fingiert werden.