IESG § 6 Abs 1
Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche, sondern um eine materiellrechtliche Ausschlußfrist, weshalb die Bestimmung des § 33 Abs 3 AVG nicht anwendbar ist.
OGH 18. 3. 1992, 9 Ob S 23/91
IESG § 6 Abs 1
Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche, sondern um eine materiellrechtliche Ausschlußfrist, weshalb die Bestimmung des § 33 Abs 3 AVG nicht anwendbar ist.
OGH 18. 3. 1992, 9 Ob S 23/91