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Konkurrenzverbot als Dienstbarkeit?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 270 Heft 8 v. 1.8.1992

ABGB § 472

Bloße Wettbewerbsbeschränkungen betreffen nicht die Nutzung des Grundstückes, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit, die ein Eigentümer zufällig auf diesem Grundstück entfaltet; sie können daher nicht Gegenstand einer absolut wirkenden Dienstbarkeit, sondern nur Inhalt obligatorischer Verpflichtungen sein.

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