EStG § 6, § 10
KStG 1966: § 22 Abs 2
1. Das sog Sale-And-Lease-Back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Es liegt grundsätzlich weder ein Scheingeschäft noch wirtschaftliches Eigentum des Veräußerers (späteren Leasingnehmers) vor. Bei der Leasinggesellschaft unterliegt der Anschaffungsvorgang im Bereich des Investitionsfreibetrags nur jenen Einschränkungen, die sich ausdrücklich aus § 10 EStG ergeben.