ABGB § 879
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit übermäßiger zeitlicher Bindung kommt es auch auf andere Faktoren als das bloße Zeitübermaß an sich an; es ist im Einzelfall die sich aus dem gesamten Vertragsinhalt ergebende Stellung der Ver-
ABGB § 879
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit übermäßiger zeitlicher Bindung kommt es auch auf andere Faktoren als das bloße Zeitübermaß an sich an; es ist im Einzelfall die sich aus dem gesamten Vertragsinhalt ergebende Stellung der Ver-