Das Bundesgesetzblatt 1992 wird - in gebundener Form - einen Extraband umfassen: Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), bestehend aus dem in neun Teile untergliederten Hauptabkommen, 49 Zusatzprotokollen, 22 Anhängen, 32 gemeinsamen Erklärungen der Vertragsparteien, 39 einseitigen Erklärungen von Vertragsparteien, 2 Zusatzvereinbarungen, einer vereinbarten Niederschrift der Verhandlungen und einem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über bestimmte, die Landwirtschaft betreffende Vereinbarungen, alles zusammen 1087 Druckseiten, sowie die ergänzenden Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer EFTA-Überwachungsbehörde, eines EFTA-Gerichtshofes und eines Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten, bestehend aus zwei Hauptabkommen, neun Zusatzprotokollen, drei Anhängen und zwei gemeinsamen Erklärungen der Vertragsparteien mit zusammen weiteren 285 Druckseiten1), werden nach ihrer Ratifizierung durch den Österreichischen Nationalrat in der vorgeschriebenen Form kundzumachen sein.