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Grunderwerbsteuerpflichtige Erlangung der Verwertungsmöglichkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 228 Heft 6 v. 1.6.1992

GrEStG § 1 Abs 2

1. Zweck des § 1 Abs 2 GrEStG ist es, Grundstücksumsätze zu erfassen, die in bezug auf die Herrschaft über die Liegenschaft den in § 1 Abs 1 GrEStG beschriebenen Umsätzen so nahe kommen, daß sie wie diese ermöglichen, sich den Wert der Liegenschaft für eigene Rechnung nutzbar zu machen.

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