Vor Ostern hat sich die Koalitionsregierung auf die Neuregelung der Familienbesteuerung geeinigt, die aufgrund des VfGH-Erk vom 12. 12. 1991, 188, 189/91 (vgl RdW 1992, 91) erforderlich wurde. Daneben tritt aufgrund des bereits mit Jahresmitte 1992 wirksamen VfGH-Erk vom 28. 6. 1991 (vgl RdW 1991, 274) die Aufhebung des Kinderbegriffes in § 106 EStG 1988 in Kraft. Die Regierungsvorlage zum Familienpaket enthält folgende einkommensteuerliche Maßnahmen: