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Nacheheliches Aufteilungsverfahren zur Einbeziehung des Vermieters in Scheidungsvergleichsregelung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 179 Heft 5 v. 1.5.1992

AußStrG §§ 229 ff

EheG: §§ 55 a, 81, 87 Abs 2, § 95

Der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter, von diesem auf Grund einer nach § 55 a EheG getroffenen Vereinbarung der geschiedenen Eheleute als Alleinmieter behandelt zu werden, kann innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG nur im nachehelichen Aufteilungsverfahren geltend gemacht werden.

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