Seit der letzten Übersicht (RdW 1991, 319 f)1) wurden wieder einige interessante Urteile zum UN-Kaufrecht veröffentlicht. Dabei geht es durchwegs um den deutschitalienischen Handel, und zwar zumeist um die Lieferung von Schuhen. Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind aber erfreulicherweise breit gestreut: Sie reichen von der Mängelhaftung bis zur Verletzung von Exklusivbindungen; weiters werden Probleme der Vertragsaufhebung sowie des Anhalterechts in transitu erörtert und Grundsätze für die Erstattung von Inkassospesen aufgestellt. Die praktische Bedeutung des UNK wird dadurch unterstrichen, daß nun bereits das zweite Urteil eines deutschen OLG vorliegt. Im einzelnen ist über folgende E zu berichten: