EStG § 10
1. Übertragungsformen wie die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft stellen grundsätzlich einen Tauschvorgang (Betrieb gegen Erhalt von Wirtschaftsgütern) und somit einen Veräußerungsvorgang dar.
2. Erfolgt die Einbringung nicht zu Buchwerten, so führt das Ausscheiden des Wirtschaftsgutes, für das innerhalb der Behaltefrist ein IFB gebildet wurde, aus dem Betriebsvermögen des einbringenden Unternehmers zu einer gewinnerhöhenden Auflösung des IFB.