EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1
1. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit selbst, sondern immer durch Umstände veranlaßt, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen.