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Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes „Erbbaurecht“

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 162 Heft 4 v. 1.4.1992

EStG § 4 Abs 1, § 4 Abs 4

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (GrESt, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind - im Unterschied zu den Bauzinszahlungen - aktivierungspflichtige Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „Erbbaurecht“. Solche Zahlungen sind kein vorweggenommenes oder zusätzliches Nutzungsentgelt.

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