EStG: § 32 Z 2
Mit Einzelerlaß vom 27. 2. 1992 hat das BMF nunmehr erstmals schriftlich bestätigt, daß Zinsen von Betriebsschulden nach der Betriebsaufgabe als nachträgliche Betriebsausgaben weiterhin steuerwirksam bleiben können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird im nächsten Heft im Beitragsteil zu diesem Themenbereich berichtet werden.