EStG: §§ 39, 41 Abs 2, § 46
Aufgrund der steuerlichen Änderungen 1992 (Anhebung des Einschleifbetrages gem § 33 Abs 7 EStG auf 6.000 S) haben sich die Grenzbeträge für den Antrag auf Erstattung der KESt für Zinsen unter Verwendung des Vordruckes E 3 ab dem Jahr 1992 geändert. Die neuen Grenzbeträge, die von der EDV automatisch wahrgenommen werden, betragen ab dem Jahr 1992: