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Einbringungsvorgänge in Komplementär-GmbH und Wirkungen bei den ausscheidenden Personengesellschaftern

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 160 Heft 4 v. 1.4.1992

UmgrStG: Art III

Bringt die Personengesellschaft ihren gesamten Betrieb in die Komplementär-GmbH ein, liegt handelsrechtlich ein Fall der Einzelrechtsnachfolge und bilanzsteuerrechtlich ein der Gesamtrechtsnachfolge nahekommender Fall vor. Ein nachfolgendes Ausscheiden aller Gesellschafter kann aber eine Unternehmensgesamtrechtsnachfolge nicht mehr bewirken.

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