I. Problemstellung
Ein Steuerpflichtiger stellt eine Anfrage an seinen Steuerberater im Zusammenhang mit der Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer bei Import von Waren nach Österreich. Der Steuerberater erteilt fahrlässig eine unrichtige Rechtsauskunft, die in der Folge zu einer Verkürzung von Eingangsabgaben führt.