Wie bereits in RdW 1/1992, Seite 23, berichtet wurde, bejaht der VwGH die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung eines Teilbetriebs. Die wesentlichen Rechtssätze des Erk 26. 11. 1991, 91/14/0188 lauten:
Wie bereits in RdW 1/1992, Seite 23, berichtet wurde, bejaht der VwGH die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung eines Teilbetriebs. Die wesentlichen Rechtssätze des Erk 26. 11. 1991, 91/14/0188 lauten: