AÖS 1975: § 6 Abs 2
HGB § 821 Z 3
Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 der Allgemeinen Österreichischen Seetransport-Versichernngsbedingungen (AÖS 1975) - hier: für Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen - liegt im Hinblick auf § 821 Z 3 HGB darin, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden.