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Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 AÖS

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 147 Heft 4 v. 1.4.1992

AÖS 1975: § 6 Abs 2

HGB § 821 Z 3

Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 der Allgemeinen Österreichischen Seetransport-Versichernngsbedingungen (AÖS 1975) - hier: für Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen - liegt im Hinblick auf § 821 Z 3 HGB darin, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden.

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