GmbHG §§ 25, 63, 74
ZPO §§ 188, 226 Abs 1
Das aus § 226 Abs 1 ZPO abzuleitende Bestimmtheitsgebot verpflichtet den Bekl nicht, mehrere aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderungen in ein Eventualverhältnis zu setzen; er kann zwar eine solche Reihung vornehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.