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Erhöhung des Kilometergeldes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 129 Heft 3 v. 1.3.1992

Mit Wirkung ab Februar 1992 werden die Kilometergelder nach der Reisegebührenvorschrift 1955 auf folgende Werte pro Kilometer angehoben:

Personen- und Kombinationskraftwagen 4,30 S (bisher 4 S)Zuschlag für die Mitbeförderung pro Person 0,51 S (bisher 0,49 S)

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