Rechtsanwälte und Steuerberater können sich vor den Behörden seit der RAO-Novelle 1990, BGBl 474, bzw WTBO-Novelle 1991, BGBl 340, auf die mündlich erteilte Vollmacht berufen; die Berufung auf die Bevollmächtigung ersetzt deren urkundlichen Nachweis.