AKG § 19 Abs 4
ASVG § 69 Abs 2
Die Vorschrift des § 69 Abs 2 erster Satz ASVG (Ausschluß der Rückforderung von Beiträgen insb bei Begründung einer Formalversicherung) kann bei sinngemäßer Auslegung nicht auf Kammerumlagebeträge angewendet werden.
AKG § 19 Abs 4
ASVG § 69 Abs 2
Die Vorschrift des § 69 Abs 2 erster Satz ASVG (Ausschluß der Rückforderung von Beiträgen insb bei Begründung einer Formalversicherung) kann bei sinngemäßer Auslegung nicht auf Kammerumlagebeträge angewendet werden.