ABGB § 879
Der Monopolist kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluß ablehnen; derartige Gründe liegen etwa für eine Fremdenverkehrsgemeinde in einer überdurchschnittlichen Häufung sachlich begründeter Beschwerden gegen ein Beherbergungsunternehmen, die die Nichtaufnahme dieses Betriebes in einen Prospekt der Gemeinde rechtfertigen würden.