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BewG: Einheitswert des Grundstücks bestimmt nicht den Wert der Anteile

SteurrechtJudikatur SteurrechtRdW 1992, 96 Heft 2 v. 1.2.1992

BewG § 10 Abs 2, § 13 Abs 2

Auch wenn das Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft ausschließlich in einer Liegenschaft (Land- und Forstwirtschaft) besteht, ist der Wert der Anteile nicht mit dem Einheitswert des Grundvermögens (land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), sondern mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen.

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