Mit der Entscheidung vom 10. 12. 1991, 89/14/0064 hat der VwGH im Rahmen einer Säumnisbeschwerde die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung für zulässig erklärt und zwar auch dann, wenn die Ausschüttung aus Gesellschafterzuschüssen stammt.
Mit der Entscheidung vom 10. 12. 1991, 89/14/0064 hat der VwGH im Rahmen einer Säumnisbeschwerde die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung für zulässig erklärt und zwar auch dann, wenn die Ausschüttung aus Gesellschafterzuschüssen stammt.