ASchG § 27 Abs 2
AAV § 5
„Produktionstechnische Gründe“ iSd § 5 Abs 2 AAV, die tiefer als 1 m unter dem angrenzenden Gelände liegende Arbeitsräume erfordern, sind nur in jenen Fällen gegeben, in welchen die in diesen Räumen zu verrichtenden Arbeiten schon ihrer Art nach derart situierte Räume erfordern.