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Ausnahmegenehmigung für sicherheitstechnischen Dienst und betriebsärztliche Betreuung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 87 Heft 2 v. 1.2.1992

ASchG § 21 Abs 2, § 22 Abs 2

Sind in einem von mehreren Personen gemeinsam geführten Betrieb mehrere Personen Arbeitgeber der in diesem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, so steht das Antragsrecht iSd § 21 Abs 2 zweiter Satz und § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG nicht jedem einzelnen Arbeitgeber, sondern nur der Gesamtheit aller Arbeitgeber des Betriebes zu.

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