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Übermittlung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung an den Betriebsrat

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 84 Heft 2 v. 1.2.1992

ArbVG § 108 Abs 3

1. Unter der dem Betriebsrat gem § 108 Abs 3 ArbVG zu übermittelnden Bilanz ist die Steuerbilanz zu verstehen, unter dem in dieser Bestimmung genannten Gewinn- und Verlustausweis die Gewinn- und Verlustrechnung iSd einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

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