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Haftungsbefreiung durch Verkauf nach Pfändung der Forderung auf Zahlung der ausstehenden Stammeinlage?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 80 Heft 2 v. 1.2.1992

EO § 294 Abs 1, § 308

GmbHG § 35 Abs 1, § 76

Das Forderungspfandrecht (hier: an Einlageforderung einer GmbH) belastet auch den Drittschuldner; alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, durch die er gegen dieses Verbot verstößt, sind dem Pfandgläubiger gegenüber unwirksam; der GmbH-Gesellschafter kann daher zwar seinen Geschäftsanteil auch nach Pfändung veräußern, sich aber dadurch nicht von der Pfandschuld befreien.

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