vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintragung des Auflösungsbeschlusses einer GmbH nach Änderung der satzungsmäßigen Beschlußmehrheiten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 78 Heft 2 v. 1.2.1992

GmbHG § 39 Abs 2, § 88 Abs 1

Die erforderliche Eintragung des Auflösungsbeschlusses setzt voraus, daß die vorangegangene, die Beschlußmehrheit herabsetzende Satzungsänderung bereits ins Firmenbuch eingetragen wurde, wenn der Auflösungsbeschluß nur mit dieser Mehrheit zustande kam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!