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Eintragung des Auflösungsbeschlusses einer GmbH nach Änderung der satzungsmäßigen Beschlußmehrheiten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 78 Heft 2 v. 1.2.1992

GmbHG § 39 Abs 2, § 88 Abs 1

Die erforderliche Eintragung des Auflösungsbeschlusses setzt voraus, daß die vorangegangene, die Beschlußmehrheit herabsetzende Satzungsänderung bereits ins Firmenbuch eingetragen wurde, wenn der Auflösungsbeschluß nur mit dieser Mehrheit zustande kam.

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