1. Einleitung
Die EO-Nov 19911) tritt am 1. 3. 1992 in Kraft. Das BG, das vor allem das Recht der Lohnpfändung regelt, entspricht in diesem Bereich weitgehend der RV2). Die Änderungen betreffen vor allem die Höhe des unpfändbaren Grundbetrags, die Behandlung der Sonderzahlungen3), § 300 a EO über die Pfändung einer übertragenen oder verpfändeten Forderung4) sowie die Einführung einer Regelung über Vorschüsse und Nachzahlungen in § 290 c EO.