und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955, das Strukturverbesserungsgesetz und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Umgründungssteuergesetz - UmgrStG)*)*)Die Änderungen der Regierungsvorlage durch den Abänderungsantrag im Finanzausschuß werden im Gesetzestext mager dargestellt, die Änderungen des Versendungsentwurfs durch die Regierungsvorlage kursiv.