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Aufbewahrung größerer Geldbeträge zu Hause nicht glaubwürdig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 32 Heft 1a v. 1.1.1992

BAO § 167

Es ist nicht sehr glaubwürdig, daß ein leitender Bankangestellter einen Geldbetrag von 150.000 S allmählich zu Hause anspart, um ihn später seinem Sohn als Heiratsausstattung übergeben zu können. Die Begründung, als „großzügiger Mensch“ gerne auf Zinsen zu verzichten, ist nicht überzeugend.

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