BAO § 167
Es ist nicht sehr glaubwürdig, daß ein leitender Bankangestellter einen Geldbetrag von 150.000 S allmählich zu Hause anspart, um ihn später seinem Sohn als Heiratsausstattung übergeben zu können. Die Begründung, als „großzügiger Mensch“ gerne auf Zinsen zu verzichten, ist nicht überzeugend.