EStG § 32 Z 1 lit a
1. Eine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG setzt voraus, daß das die Leistung der Entschädigung begründende Ereignis außerhalb des „normalen“ Geschäftsbetriebs bzw außerhalb einer „normalen“ Vertragsabwicklung eintritt.
2. Es steht dem Begriff der Entschädigung nicht entgegen, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten eine Vereinbarung über die Abgeltung eines drohenden Schadens trifft.