AHBA: Art 4.3.
AHVB 1986: Art 4
Entstehen und Fälligkeit des Haftpflichtversicherungsanspruches hängen stets von der Inanspruchnahme durch den Dritten ab; wird während des Dehnungszeitraumes bei Vorliegen eines gedehnten Versicherungsfalles der Umfang des Versicherungsschutzes durch eine Vertragsänderung herabge-