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Berufsjahre nach HandelsangestelltenKV

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 411 Heft 12 v. 1.12.1992

KV Handelsangestellte: GehO Abschn A 6

Bei der Einstufung nach Berufsjahren in die Gehaltstafeln des KV für Handelsangestellte sind nicht nur einschlägige, artverwandte bzw branchenspezifische Angestelltentätigkeiten zu berücksichtigen.

OGH 12. 2. 1992, 9 Ob A 3/92 (OLG Linz 17. 10. 1991, 13 Ra 69/91; LG Linz 2. 5. 1991, 12 Cga 1/91)

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