AZG § 1 Abs 2 Z 1
Bei einer Krankenanstalten GmbH, der von einer Gebietskörperschaft die Verwaltung der Landeskrankenanstalten übertragen wurde, handelt es sich weder um eine Stiftung oder einen Fonds noch um eine Anstalt iSd § 1 Abs 2 Z 1 AZG, so daß der Umstand, daß sie von Personen verwaltet wird, die hiezu von Organen der Gebietskörperschaft als alleinigem Gesellschafter bestellt sind, nicht mehr von Bedeutung ist.