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Ausnahme vom Kündigungsschutz des MRG für Verkehrsunternehmen; Eingriff in bestehende Verträge

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 400 Heft 12 v. 1.12.1992

B-VG Art 7

MRG § 1 Abs 2 Z 1, § 30, § 43 Abs 1, § 49 Abs 2

Durch das MRG hat der Gesetzgeber die Verkehrsunternehmen den anderen in § 1 Abs 2 Z 1 MRG genannten Unternehmen gleichgestellt; es reicht daher jetzt der bloße Zusammenhang zwischen Grundstück und Eisenbahnbetrieb (§ 1 Abs 4 MG) für die Ausnahme vom Kündigungsschutz nicht mehr aus. Diese kommt nur dann zum Tragen, wenn die Vermietung vom Betriebsgegenstand des Verkehrsunternehmens umfaßt war.

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