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Zur Auflösung einer EEG durch Gesellschafterbeschluß bei Weiterführung des Betriebes

WirtschaftsrechtArthur WeilingerRdW 1992, 394 Heft 12 v. 1.12.1992

1. Das Erwerbsgesellschaftengesetz (BGBl 1990/257 idF BGBl 1991/10) regelt in § 1 die Voraussetzungen, unter denen eine OEG oder eine KEG gegründet werden kann, geht aber nicht ausdrücklich darauf ein, unter welchen Bedingungen diese wieder im Firmenbuch gelöscht werden darf. Hier kommt § 4 Abs 1 EGG zum Zug, der auf die analoge Anwendung der Bestimmungen über die Personenhandelsgesellschaften verweist.

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